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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Villingen-Schwenningen kann jeder Arbeitnehmer aus aus dem Südwesten Baden-Württembergs anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht eine kostenlose Einschätzung seines Falles. Den Mitglieder unseres Vereins steht ein kostenloses und weit darüber hinausreichendes Leistungsportfolio zur Verfügung.

Themen der Beratung

●    Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
●    Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
●    Alle Fragen rund um die Betriebsrente
●    Ersteinschätzung eines Falles
●    Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
●    Rechtsschutz im Arbeitsrecht
●    Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
●    Gründung eines Betriebsrates
●    Mobbing und Diskriminierung
●    Kündigungsschutzklagen
●    Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Die Mitgliedsbeiträge von 40 Euro pro Mitglied im Kalenderjahr verwenden wir für den Betrieb und die Weiterentwicklung unseres starken Vereins. Wir möchten uns an dieser Stelle einmal bei allen Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen bedanken. Die Nichtmitglieder bitten wir um Verständnis, dass ihnen nicht alle Leistungen unseres Vereins zur Verfügung stehen, was jedoch auch eine Frage der Fairness gegenüber den Mitgliedern unseres Vereins ist.


Kostenlose Vertretung ist unmöglich

Die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen sind für unseren Verein ehrenamtlich tätig. Deshalb ist es möglich, dass die Arbeitnehmer deren Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen können. Selbstredend liegt nun natürlich die Frage nahe, ob selbiges nicht auch für die gerichtliche Vertretung auf dem Arbeitsgericht machbar ist. Die Antwort lautet leider, nein. Der Grund dafür ist schwerwiegend.

Das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht dem entgegen. In diesem sind alle Gebührensätze sowohl für die gerichtliche, als auch für die außergerichtliche Vertretung von Mandanten vorgeschrieben. Zwar können Rechtsanwälte von diesem Gebührensatz in einem vorgegebenen Rahmen vom Standard abweichen, zum Beispiel bei entsprechendem Aufwand das bis zu Zweieinhalbfache verlangen, aber es ist schlichtweg verboten und strafbar, diese Dienstleistungen kostenlos anzubieten.

Die bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen kostenlos angebotenen Beratungsleistungen sind allein deshalb möglich, weil diese ehrenamtlich, sprich kostenfrei, erbracht werden dürfen. Für die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, wenden wir grundsätzlich nur den einfachen Gebührensatz des RVG an.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Für manche wird es trotz einer Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht mit einschließt, am Anfang recht teuer werden. Ganz einfach, weil viele Rechtsanwälte für die Beratung im Vorfeld einer Vertretung hohe Kosten geltend machen. Darum sind viele Rechtsschutzversicherungen auch nicht bereit die Beratungskosten zu übernehmen und versichern ausschließlich die gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretungskosten. 

Für viele Versicherte in unserer Region ist die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen, deshalb die ideale Ergänzung ihrer Rechtsschutzversicherung, um arbeitsrechtlich vollumfänglich geschützt zu sein.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Immer wieder hören wir von bedürftigen Arbeitnehmern, die davon überzeugt sind, sich keine anwaltliche Hilfe leisten zu können. Allerdings stimmt das nicht. Kein Arbeitnehmer muss auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten. Jeder sollte wissen, dass es auch für arbeitsgerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe gibt und diese, neben den Kosten für den Rechtsanwalt, auch alle anfallenden Gerichtsgebühren abdeckt.

Um die Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen, muss lediglich ein formloser Antrag beim Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen gestellt werden. Sollten Sie verhindert sein, übernehmen die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen das gerne für Sie.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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