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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihnen wurde gekündigt?

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0800-7236910. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen umgehend prüfen. Schildern Sie uns am Telefon einfach Ihre Situation und Sie erhalten umgehend eine fundierte arbeitsrechtliche Einschätzung Ihres Falls und Vorschläge, wie Sie gegen die drohende oder schon vollzogenen Kündigung vorgehen können.

Arbeitgeber halten sich bei Kündigungen häufig nicht an den vorgegebenen Rechtsrahmen. Schon diese Verstöße verschlechtern den Wirkungsgrad von Kündigungen erheblich. Ist die Kündigung auch noch inhaltlich oder formal fehlerhaft oder sogar ungerechtfertigt, kann das zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen. Mit dem Beistand eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen werden Sie zeitnah herausfinden, wie Ihre Chancen bei Führen einer Kündigungsschutzklage stehen.

Sind die Aussichten gut, können Sie die Kündigung anfechten, indem Sie auf dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen auf Weiterbeschäftigung klagen. Dann wird Ihr Arbeitgeber Ihnen normalerweise schon bei der Güteverhandlung eine angemessen Abfindung anbieten und Ihnen ein überdurchschnittliche Arbeitszeugnis zugestehen, allein um weitere finanzielle Risiken zu vermeiden.


Drei-Wochen-Frist beachten!

Die bisher genannten Optionen sind allerdings hinfällig, wenn Sie sich zuviel Zeit lassen, weil Kündigungsschutzklagen sind mit einer sogenannten materiellen Präklusion belegt sind. Mit diesem Fachbegriff beschreiben Juristen eine bindende Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels. Für eine Kündigungsschutzklage beträgt diese Frist exakt drei Wochen. Weshalb umgangssprachlich, auch verständlicher, von einer Dreiwochenfrist gesprochen wird. Wenn diese Frist versäumt wird, ist in den meisten Fällen keine Kündigungsschutzklage mehr möglich.


Kostenlose Beratung

Alle Beschäftigten aus Villingen-Schwenningen und dem Umland können sich bei uns durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen.
Den Vereinsmitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können unmittelbar Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen werden und erhalten damit eine äußerst kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung durch einen Arbeitsrechtsspezialisten überprüfen zu lassen und sich gegebenenfalls mit dessen Unterstützung zu wehren. Für nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie Mitglied unseres starken Vereins und damit automatisch für alle arbeitsrechtlichen Konflikte bestens gewappnet.


Terminvereinbarung

Sollten Sie von einer Kündigung bedroht sein, muss so schnell wie möglich gehandelt werden. Zögern Sie dann bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Durch unsere Anwälte erhalten Sie ohne zeitlichen Verzug Hilfe. Diese sorgen ebenso dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren. Diese Leistungen werden von unseren Anwälten ehrenamtlich erbracht, deshalb müssen Sie dafür nichts bezahlen.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrem Anruf immer mit, wenn es um eine Kündigung geht. Dann reservieren wir Ihnen automatisch den nächstmöglichen Termin. Bei diesem erörtern wir gemeinsam, ob es Anspruch auf Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis gibt und wie dieser zu sichern ist.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen schnellen Termin mit einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen. Behalten Sie dabei bitte immer die Dreiwochenfrist im Auge. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen unter der Nummer 0800-7236910.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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