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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung
Das deutsche Arbeitsrecht und seine Quellen
Um sich in Deutschland ernsthaft mit dem Arbeitsrecht zu beschäftigen, müssen fünfzig Rechtsquellen beachtet werden. In anderen europäischen Ländern liegen längst einheitliche Arbeitsgesetzbücher, während es hierzulande noch nicht gelang ein solches zu verabschieden. Deshalb bleibt deutschen Arbeitsrechtlern kaum etwas anderes übrig, als die hier aufgeführt Hierarchie der Rechtsquellen vollständig im Auge zu behalten:
● Recht der Europäischen Union
● Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
● Einzelgesetze
● Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder
● Tarifverträge
● Betriebsvereinbarungen
● Arbeitsverträge
● Direktions- und Weisungsrecht der Arbeitgeber
Das sogenannte Richterrecht
Neben den gerade genannten Rechtsquellen gibt es noch eine zusätzliche sogenannte Rechtserkenntnisquelle – das Richterrecht. Unabhängig von der Gesetzgebung entsteht das Richterrecht im Prinzip nur durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Lange Zeit wurde das Richterrecht kontrovers diskutiert und gelegentlich geschieht das auch heute noch. Es ist zwar grundsätzlich anerkannt, aber es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit das Richterrecht reichen darf und wo genau dessen Grenzen zu ziehen sind.
Die Macht des Faktischen
Die eher akademisch geführten Diskussionen hinsichtlich des Richterrechts sind für die arbeitsrechtliche Praxis weitestgehend bedeutungslos. Hier wirkt es sich auf aktuelle Fälle aus und wenn es jemand nicht kennt oder ignoriert, reduzieren sich die Erfolgsaussichten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen erheblich. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen verfolgen deshalb aufmerksam die Vorgänge des BAG. Damit leisten die Anwälte etwas, das jeden Laien, schon zeitlich, überfordern würde.
Auswirkung auf den Rechtsschutz von Arbeitnehmern
Schon die oben genannten besonderen Eigenschaften machen es Arbeitnehmern nahezu unmöglich, sich mit vertretbarem Aufwand umfassend und tief genug mit ihrer arbeitsrechtlichen Lage zu beschäftigen. Mit den üblichen Recherchen im Internet steht jeder früher oder später vor neuen Fragen. Die mit Online-Suchen gewonnenen Kenntnisse sind ungeeignet, um in arbeitsrechtlichen Konflikten zu bestehen, vor allem wenn die berufliche Zukunft oder gar existenzielle Fragen auf dem Spiel stehen.
Die ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen und deren Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen die Arbeitnehmer aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und anderen Teilen des südwestlichen Baden-Württembergs mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Mit der Unterstützung durch unseren starken Verein behalten Arbeitnehmer den Überblick. Unsere Anwälte kennen alle Rechtsquellen und wissen welche für den jeweiligen Einzelfall entscheidend sind. Natürlich verfolgen unsere Rechtsanwälte permanent die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt und erkennen auch, wenn es Parallelen zu Ihrem Fall gibt oder ob das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist.
Die Probleme bei Online-Recherchen zu arbeitsrechtlichen Themen
Das deutsche Arbeitsrecht ist wegen seines Aufbaus und seiner vielen Eigenarten sehr komplex und nur mit viel Mühe zu überschauen. Die Vorstellung, dem mit einer einfachen Recherche im Internet zu begegnen, verlier sich ziemlich schnell. Denn bei der Suche zu arbeitsrechtlichen Themen kommt es auf die Aktualität der Suchergebnisse an, weil die Gesetze und Verordnungen des Arbeitsrechts häufigen Veränderungen unterworfen sind. Es reicht auch nicht, die Suche auf deutschsprachige Ergebnisse einzugrenzen. Der deutsche Sprachraum umfasst eben auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.
All diese deutschsprachigen Länder haben ein anderes Arbeitsrecht als Deutschland. Während in Österreich ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht existiert, ist jenes in der Schweiz traditionell weit arbeitgeberfreundlicher als jenes in Deutschland. Außerdem werden gleiche Begriffe in jedem dieser Länder mit unterschiedlicher Bedeutung benutzt. Zahlreiche Domains verwenden statt der nationalen Domainendung .de, .at, .ch oder .li internationale, wie .com, .net, .org oder andere, die keinen Hinweis auf deren nationale Herkunft geben. Um all diesen Tücken bei Internetrecherchen zu entgehen, müssen die erweiterten Suchmöglichkeiten benutzt werden. Mit dieser kann das Suchergebnis zeitlich, sprachlich und nach Staaten gefiltert werden. Doch wer tut das schon?
Thema: Kündigung durch den Arbeitgeber
An niemanden geht eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirklich spurlos vorüber. Bei einigen mag es nur eine leichte Verärgerung wegen mangelnder Wertschätzung hervorrufen, so löst es bei anderen Existenzängste aus, weil oft das Haupterwerbseinkommen einer ganzen Familie verloren zu gehen droht. Die damit verbundenen seelischen Beeinträchtigungen sind häufig dramatisch.
Wie auch immer die Kündigung begründet sein mag, handelt es sich doch um eine Form der persönlichen Zurückweisung. Das verursacht bei Betroffenen häufig ein Gefühl innerer Leere und kann sogar in lang anhaltenden Depressionen münden. Gerade wenn es entscheidend ist, schnell und richtig zu handeln, befinden sich so manche Arbeitnehmer in einem absoluten Tief. In dieser lethargischen Phase ist es gut, wenn Hilfe leicht verfügbar ist.
Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen bieten diese niedrigschwellige Hilfe mit der telefonischen Soforthilfe an. Arbeitnehmer müssen lediglich den ersten Schritt übernehmen, indem sie bei unserem Verein anrufen und kurz ihre Lage schildern. Unsere Anwälte wissen doch, auf was es bei einer Kündigung wirklich ankommt. Als erstes wird geschaut, ob in dem Fall das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Danach werden die folgenden Fragen geklärt:
● Welche Urlaubsansprüche bestehen laut Bundesurlaubsgesetz noch?
● Wurden Sie ordentlich oder fristlos gekündigt?
● Wurde bei der Kündigung die zwingend erforderliche Schriftform eingehalten?
● Sind Sie vom Kündigungsschutzgesetz geschützt?
● Welche Gesetze, Richtlinien und Vertragsklauseln gilt es zu beachten?
Thema: Fehlendes Arbeitsentgelt
Über Geld spricht man nicht. Tatsächlich? Wenn es um Lohn und Gehalt geht, welches nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wurde, muss nicht nur geredet werden, sondern auch sehr schnell gehandelt. Denn jedem der nicht aktiv wird, drohen irreversible finanzielle Verluste. Löhne, Gehälter und alle anderen Formen der Vergütungen müssen ausnahmslos zum vereinbarten Termin auf dem Konto sein. Fehlt auch nur ein Teilbetrag des Arbeitsentgelts, sind Arbeitnehmer grundsätzlich gut beraten, ohne Verzug darauf zu reagieren.
Ist das vereinbarte Arbeitsentgelt am vereinbarten Zahltag vakant, befindet sich der Arbeitgeber schon ab dem nächsten Tag in Zahlungsverzug. Dann muss dem Arbeitgeber, sofort und schriftlich, eine kurze Frist, von beispielsweise drei Tagen, zur Zahlung des ausstehenden Geldes gesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht auf diese Aufforderung reagiert, muss eine Mahnung erfolgen und gegebenenfalls eine Klage eingereicht werden. Diese Vorgehensweise wird auch häufig in den Ausschlussklauseln von Tarif- und Arbeitsverträgen gefordert.
Derartige Ausschlussklauseln klingen oft recht harmlos, ziehen jedoch bei Nichtbeachtung weitreichende und harte Konsequenzen nach sich. Häufig sind diese Klauseln so gestaltet, dass Arbeitnehmern nur zwei Monate Zeit bleibt, um seine Ansprüche mit einer Klage geltend zu machen. Lässt er diese kurze Frist verstreichen, verliert er die Ansprüche unwiederbringlich. Deshalb sollten Arbeitnehmer am besten ohne zeitlichen Verzug auf einen Zahlungsausfall reagieren.
Für den Fall, dass Sie sich Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber nicht sicher sind, melden Sie sich gerne bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen. Hier können wir genau anhand Ihrer letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnung und unter Zuhilfenahme etwaiger Arbeits- und Tarifverträge genau berechnen, welches Arbeitsentgelt Ihnen tatsächlich zusteht. Stellen wir einen Fehlbetrag fest, erfahren Sie von uns, wie Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Thema: Mobbing am Arbeitsplatz
Für Mobbing gibt es etliche Definitionen. Doch die Frage, was Mobbing am Arbeitsplatz genau ist, sollte gut beantwortet sein, damit nicht jeder Konflikt dazu erklärt wird. Fest steht, dass beim Mobbing ungleiche Machtverhältnisse ausgenutzt werden, sich die negativen Handlungen gegen ein einzelnes ohnehin unterlegenes Opfer richten und die Angriffe immer nach einem gleichen oder ähnlichen Muster erfolgen. Angriffe gibt es dabei auf:
● die Möglichkeiten zu kommunizieren,
● die sozialen Beziehungen,
● die Qualität und Perspektiven der Arbeit,
● das soziale Ansehen,
● die körperliche Unversehrtheit und
● das psychische Wohlbefinden.
Mobbing definiert sich durch gezieltes, systematisches und über einen längeren Zeitraum betriebenes Ausgrenzen eines Opfers. Das geschieht mit dem Ziel, es von seinem Arbeitsplatz oder aus dem Betrieb zu vertreiben. Damit wird auch verständlich, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz von anderen, vergleichsweise normalen Konflikten und alltäglichen Streitereien im Berufsleben unterscheiden und abgrenzen lässt.
Allerding ist sich die Forschung über die Ursachen weiter uneins, gibt es doch zwei Ansätze die ihren Blick jeweils auf die Persönlichkeitsmerkmale richten. Die eine Denkrichtung hat die Persönlichkeitsmerkmale des Täters im Visier, die andere Schule diejenigen des Opfers. In einem dritten Ansatz werden anstatt der beteiligten Personen, die begünstigenden strukturellen Faktoren in das Zentrum der Ursachenforschung gerückt. Nach diesem Ansatz ist Mobbing eine soziale Waffe beim innerbetrieblichen Kampf um Aufstiegspositionen und Arbeitsplatzsicherheit.
Das legt das Fazit nah, dass alle drei Ansätze zusammen die Ursachen des Mobbings am Arbeitsplatz und dessen sich selbst verstärkende Prozesse erklären. Einigkeit besteht hingegen bei der Einschätzung der Mobbingfolgen. Demnach schadet es
● dem Opfer, weil es körperlich und seelisch verletzt wird,
● der Kommunikationskultur im Betrieb, weil es andere Kollegen verunsichert,
● dem Unternehmen, weil Mobbing Ressourcen bindet und die Produktivität senkt und
● der Volkswirtschaft, weil etwa acht Prozent des Bruttosozialprodukts verlorengehen.
Es mag in diesem Zusammenhang erstaunlich erscheinen, dass es in zahlreichen Ländern eindeutige, auch so benannte Gesetze gegen Mobbing am Arbeitsplatz gibt, aber in Deutschland offenbar nicht. Der Schein trügt. In Deutschland wird lediglich ein anderer Ansatz verfolgt. Statt des Mobbings am Arbeitsplatz als Komplex werden dessen strafbare Einzelhandlungen verfolgt. Damit möchte man den Betroffenen die juristische Verfolgung der Täter erleichtern. Der Justiz wird es ebenso einfacher gemacht die für das Mobbing am Arbeitsplatz Verantwortlichen zu verurteilen.
Wer versteht, wie schwierig die Unterscheidung und Aufzählung der strafbaren und nicht strafbaren Handlungen ist, erkennt automatisch die Komplexität des Mobbings am Arbeitsplatz. Strafbare Einzelhandlungen sind
● Abmahnungen,
● Beleidigungen,
● falsche Verdächtigungen,
● Kündigungen ohne Grund,
● Nötigungen,
● sexuelle Belästigungen,
● Tätlichkeiten,
● üble Nachreden,
● Verleumdungen und
● Versetzungen.
Kennzeichnende aber nicht wirklich strafbare Handlungen sind dagegen
● intensive Kontrollen,
● kleinliche Kritiken,
● soziale Isolation und
● das Vorenthalten von Informationen.
Für das juristische Vorgehen gegen die Täter, raten wir zunächst ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch anzulegen. Das allein ist zwar kein Beweismittel, jedoch hilft es bei der Beweisführung vor Gericht. Wenn Sie sich gemobbt fühlen, legen Sie also bitte ein Mobbing-Tagebuch an und tragen Sie darin jeden Vorfall ein:
● das Datum des Eintrags
● an welchem Datum um wieviel Uhr es geschah,
● welche Personen die Handlungen beging oder beteiligt waren,
● die Art der Handlung,
● was und wie es sich zutrug,
● welche Empfindungen es bei Ihnen auslöste,
● wie Sie darauf reagierten und
● welche Zeugen es gab.
Thema: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Qualifizierte Arbeitszeugnisse sind Urkunden des Personalwesens. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Tätigkeiten, Leistungen sowie das Verhalten des Arbeitnehmers. In Deutschland kommt dem qualifizierten Arbeitszeugnis eine so hohe Bedeutung zu, dass der Gesetzgeber alles damit im Zusammenhang stehende äußerst genau reguliert hat.
So ist unter anderem festgelegt, in welchem Zustand es dem Arbeitgeber auszuhändigen ist. Demnach darf das DIN A4-Blatt nicht befleckt geknickt oder gefaltet sein, muss mit einer üblichen Maschinenschrift ausgedruckt sein, darf keine Durchstreichungen oder handschriftlichen Bemerkungen enthalten und muss von einem tatsächlich dazu Berechtigten unterschrieben sein.
Es ist auch sehr genau vorgeschrieben, wie das Zeugnis formuliert sein muss. Die Forderung, dass im qualifizierten Arbeitszeugnis alles klar und unmissverständlich niedergeschrieben sein muss, scheint zunächst recht einfach erfüllbar. Jedoch wird es durch die Forderung ergänzt, dass es auch wahrhaft und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein muss. Es ist vor allem diesem geforderten Spagat ein eigenartiges Phänomen zu verdanken. Führte er doch, zu einer fortwährenden Entwicklung, einer unverwechselbaren und bizarren Zeugnissprache. Diese macht es schwierig Arbeitszeugnisse zu verfassen oder diese richtig zu interpretieren.
Ebenso ist auch geregelt, wer, wann überhaupt Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Demnach muss der Arbeitgeber jedem Beschäftigten, dessen Arbeitsverhältnis endet und der danach verlangt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Daneben gibt es noch eine spezielle Form des qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dabei handelt es sich um das Zwischenzeugnis. Das können Arbeitnehmer anlässlich ihrer Versetzung oder eines Eigentümerwechsels des Unternehmens oder wenn ihr Vorgesetzter wechselt verlangen. Zudem besteht alle zwei, drei Jahre ein anlassloser Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter eine Zwischenbilanz ziehen möchte.
Aber für was brauchen Arbeitnehmer so ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überhaupt? Klar ist, im Vergleich zum angelsächsischen Sprachraum wird dem Arbeitszeugnis in Deutschland ein weit größerer Wert beigemessen. Wer eine berufliche Karriere mit gezielten Unternehmenswechseln anstrebt, für den sind überdurchschnittlich gute qualifizierte Arbeitszeugnisse äußerst wichtig. Bei Arbeitnehmern auf Jobsuche sieht die Sache etwas entspannter aus.
Den Mitarbeitern der Personalabteilungen fehlt meistens die Zeit, die Arbeitszeugnisse von Bewerbern gründlich durchzulesen. Sie achten vielmehr auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Darum ist es wichtig bei Bewerbungen, neben dem Lebenslauf, zu jedem darin erwähnten Arbeitsverhältnis auch ein Arbeitszeugnis vorzulegen, damit kein Personaler stutzig wird.
Wichtig ist das qualifizierte Arbeitszeugnis aber auch für den beurteilten Arbeitnehmer selbst, denn es ermöglicht ihm eine Standortbestimmung und kann eine gute Motivationshilfe bei der beruflichen Neuorientierung sein. Bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen prüfen wir Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis gern auf Konformität mit der Gewerbeordnung und ob es der aktuellen Rechtsprechung Genüge tut. Ist das nicht der Fall, prüfen wir, welche Verbesserungswünsche angemessen und dann auch durchsetzbar sind.
Thema: Kollektivrechtliche Probleme
Alle bisher aufgeführten Themen sind dem individuellen Arbeitsrecht zuzuordnen. Bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen beraten wir jedoch zu allen arbeitsrechtlichen Problemen von Arbeitnehmern. Zweifelsohne geht es in den meisten Fällen ums Individualrecht. Doch möchten wir hier daran erinnern, dass wir Arbeitnehmer auch in kollektivrechtlichen Fragestellungen beraten. Sollten Sie beispielsweise die Gründung eines Betriebsrates beabsichtigen, unterstützen wir Sie, indem wir dafür Sorge tragen, dass dieser rechtssicher durchgeführt wird. Außerdem schützen wir Sie, vor Gegenmaßnahmen Ihres Arbeitgebers. Denn es ist durchaus möglich, dass der Arbeitgeber die Betriebsratsgründung mit allen Mitteln zu verhindern sucht und Sie nicht einfach gewähren lässt.
Ist Mitwirkung erlaubt?
Mitwirkung ist in unserem Verein nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht, denn wir sind der Überzeugung, dass gemeinsames Handeln zum Wesen eines Vereins gehört. Fast alle unsere Mitglieder verlassen sich auf die Unterstützung und Ratschläge unserer erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Deshalb lassen Sie sich aber nicht davon abhalten, ebenso auf eigene Faust nach relevanten Fällen zu suchen.
Nicht selten helfen solche Funde tatsächlich weiter. Sobald Sie also etwas entdeckt haben, dass für Ihren Fall zu passen scheint, teilen Sie uns das bitte mit. Unsere Rechtsanwälte werden Ihren Fund prüfen und das Ergebnis mit Ihnen erörtern, wenn sich dessen Relevanz erwiesen hat. Bei der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen jederzeit beratend und helfend bei.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Villingen-Schwenningen
Ungewöhnlich ist es schon lange nicht mehr, bei allen möglichen Fragen und Problemen jeder Art, zuerst im Internet nach brauchbaren Informationen zu suchen. Natürlich gilt das auch für alle Fragen und Probleme in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. An Ergebnissen mangelt es auch bei arbeitsrechtlichen Themen nicht, aber unsortiert helfen diese oft nicht wirklich weiter. Darum ist es zwingend notwendig, die Suchergebnisse zeitlich und geografisch einzugrenzen.
Stoßen Sie dabei auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen, können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen beenden, denn hier bei uns finden Sie aktuelle Informationen und die Kontaktdaten ehrenamtlich tätiger Rechtsanwälte, die Ihnen gerne helfen diese Infos richtig einzuordnen. Sie können dann einfach bei uns anrufen und mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.
Diesem können Sie Ihr Problematik vortragen und erhalten von ihm sofort eine Einschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation und bekommen Antworten auf alle relevanten Fragen – völlig kostenlos. So etwas zu ermöglichen, war eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen.
Soforthilfe und Mitgliedschaft
Die telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Beschäftigten in Villingen-Schwenningen und den Südwesten Baden-Württembergs kostenlos zur Verfügung. Sie können hier, Ihre arbeitsrechtliche Angelegenheit schildern und erste Ratschläge einholen. Den Mitgliedern unseres Vereins steht darüber hinaus noch eine weit umfassendere Unterstützung zur Verfügung.
Neben der kostenlosen Beratung für alle Arbeitnehmer, reicht diese von einer gründlichen Untersuchung des Falls, über die Entwicklung einer dem Ziel angepassten Strategie, bis zur individuellen Vorbereitung auf Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber auf dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen. Dazu müssen Sie lediglich Mitglied in unserem starken Verein werden.
Eine Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen beträgt nur 40 Euro pro Kalenderjahr und wappnet Sie für alle arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Nach Ihrem Vereinsbeitritt stehen Ihnen alle Leistungen ohne eine Wartezeit zu.
Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
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